
Beitragsatzung
des Tanzclub Tarp von 1983 e.V.
Aufgrund des §12 der Satzung des Tanzclubs Tarp von 1983 e.V. wird durch Beschluss
der Mitgliederversammlung und Vorstandsbeschluss vom 28.Februar 2011
folgende Beitragsatzung erlassen:
§1
Die Beiträge für Mitglieder des Tanzclub Tarp von 1983 e.V. werden wie folgt festgesetzt:
- Aktive Mitgliedschaft
1.(a) Grundbeitrag Tanztraining für Kinder und Jugendliche 22,00 € vierteljährlich
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie für
Studenten und Auszubildende bis 25 Jahre. (Jährlicher Nachweis ist vorzulegen.)
(b) Der unter 1.(a) festgesetzte Betrag ermässigt sich bei gleichzeitiger Mitgliedschaft
von Geschwistern auf - pro Person - 20,00 € vierteljährlich
2. Grundbeitrag Tanztraining für Erwachsene 26,00 € vierteljährlich
3. Grundbeitrag 14 tägiges Tanztraining für Erwachsene 15,00 € vierteljährlich
b. Passive Mitgliedschaft
1. Beitrag passive Mitgliedschaft (berechtigt nicht zur 5,50 € vierteljährlich
Teilnahme an den Trainingsmöglichkeiten des Vereins)
§2
Diese Beitragsatzung tritt zum 01. März 2011 in Kraft.
Tarp, den 28.Februar 2011